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Weiterer Hinweis

Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung:



Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Gerichte keine Rechtsberatung durchführen dürfen.


Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere   Rechtsanwälte - zuständig. 

In Beurkundungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an einen   Notar.

Für die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts bedeutet dies:

Der Service für Sie beinhaltet:

a) Beantwortung von Fragen in Grundbuchsachen;
b) Beantwortung von Sachstandsanfragen sowie Auskünften zu anhängigen Verfahren;
c) Gewährung von Grundbuch- und Grundakteneinsicht;
d) Erteilung von Grundbuchauszügen und
e) Entgegennahme von Unterlagen und Anträgen in Papierform

Bitte beachten Sie:

Sie erhalten hier keine Rechtsauskünfte und Unterschriftsbeglaubigungen. 
Fernen finden keine Beratungen zu Nachlassangelegenheiten statt.

Falls Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, kann Ihnen für die außergerichtliche Beratung   Beratungshilfe gewährt werden.


Ich habe diesen Hinweis gelesen und möchte jetzt eine einfache E-Mail an die Poststelle des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Emmendingen schreiben.

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